Geschäftsbedingungen der alga Reifen GmbH & Co. KG
Nachstehende Bedingungen stehen
für alle Angebote und Verkäufe von Reifen sowie deren Zubehör, einschließlich deren Montage von alga Reifen
GmbH & Co. KG, Molkereistraße 2, 27419 Sittensen, Telefon: 04282
57-145, Telefax: 04282 57-174, E-Mail: reifenhandel(at)alga.de (nachfolgend
"Verkäuferin").
I. Allgemeines
1.
Erfüllungsort ist der Sitz der Verkäuferin. Für sämtliche gegenwärtigen
und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen
Personen und öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlich zuständig
das Amtsgericht Zeven bzw. Landgericht Stade.
2. Der gleiche Gerichtsstand
gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt
ist.
Im Übrigen
gilt bei Ansprüchen der Verkäuferin gegenüber dem Käufer dessen
Wohnsitz als Gerichtsstand.
3. Es ist auf
Vertragsverhältnisse mit der Verkäuferin ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendung des Einheitlichen
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
4. Für sämtliche Angebote und
Vertragsabschlüsse sind allein die Lieferbedingungen der Verkäuferin maßgebend.
Abweichende Bedingungen des Käufers, die die Verkäuferin nicht ausdrücklich in
Textform (per Telefax oder E-Mail) anerkennt, sind für die Verkäuferin
unverbindlich.
5. Mündliche Vereinbarungen bedürfen
in jedem Falle der Bestätigung in Textform. Bei telefonischen oder telegrafisch
aufgegebenen Bestellungen trägt der Besteller die Gefahr und die Kosten etwa
hierdurch entstehender fehlerhafter Verfügungen. Abänderungen dieser
Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden und
nachträgliche Vertragsänderungen haben ebenfalls nur Gültigkeit, wenn sie von
der Verkäuferin in Textform bestätigt werden. Eine Übertragung von Rechten aus
diesem Auftrag ist nur mit Genehmigung der Verkäuferin, die der Textform
bedarf, zulässig.
6. Die Angebote der Verkäuferin richten sich an Unternehmer und Verbraucher. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder
eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts
in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit
handelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
7. Unsere Angebote
in Geschäftsräumen oder Katalogen oder Preise auf der Internetseite sind unverbindlich und kein
verbindliches Angebot zum Abschluss eines
Vertrages. Sie können
ein verbindliches Kaufangebot mündlich, telefonisch, schriftlich oder elektronisch abgeben.
Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Verkäuferin das Angebot
ausdrücklich annimmt oder die Lieferung oder Übergabe der Ware ausgeführt ist.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die in den von der
Verkäuferin verwandten Preislisten und Prospekten genannten Preise sind
unverbindlich. Die Ausführung der Bestellung erfolgt
zu den am Tage der Bestellung gültigen
Preisen. Diese sind nach den jeweils
gültigen Abgabepreisen der Lieferanten der Verkäuferin berechnet.
2. Von der Verkäuferin
angegebene Lieferkosten bei Vertragsschluss sind stets verbindlich, beinhalten
jedoch nicht etwaige weitere beim Käufer anfallende Kosten wie Zollkosten bei
vereinbartem Versand ins EU-Ausland.
3. Zahlungen sind in bar ohne
jeden Abzug bei Auslieferung der Ware, an dem Sitz der Verkäuferin und nur an
diese selbst zu zahlen. Diese ist nicht
verpflichtet, Wechsel, Schecks
oder Coupons in Zahlung zu nehmen. Nimmt sie
solche dennoch an, so geschieht dies nur zahlungshalber unter Vorbehalt des richtigen Eingangs
sowie unter Berechnung der
Inkasso- und Diskontspesen; auch die Weiterbegebung und Prolongation gelten
nicht als Erfüllung. Rechnungsbeträge sind, falls keine entgegenstehende
Vereinbarung getroffen ist, sofort nach Erhalt der Rechnung zu entrichten.
4. Werden genannte
Zahlungsziele oder besonders vereinbarte Zahlungsziele überschritten, kommt der
Käufer sofort ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. In jedem Fall kommt der
Käufer spätestens dann in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen
nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung zahlt. Ist der Zugang der Rechnung unsicher, kommt der Käufer
spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Lieferung
in Zahlungsverzug. Die Verkäuferin ist berechtigt, für die Dauer des Zahlungsverzugs Zinsen in Höhe von 9% über
dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dies gilt nicht für Verträge mit
Verbrauchern, in einem solchen Fall ist die Verkäuferin berechtigt, für die
Dauer des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen
Basiszinssatz zu erheben.
Das Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch
nicht beschränkt.
5. Teilzahlungen gelten
als zuerst auf die ältesten
Forderungen geleistet, soweit keine dazu abweichende Angabe bei der Zahlung erfolgt.
6. Gerät der Käufer
hinsichtlich Rechnungen oder Anzahlungen in Zahlungsverzug, so kann der
Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
7.
Gegen Ansprüche der Verkäuferin kann der Käufer nur dann aufrechnen,
wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus
demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen,
soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
III. Lieferung
1. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, hat die Lieferung von dem Betriebssitz der Verkäuferin zu erfolgen. Falls
es wirtschaftlich sinnvoll ist, kann die Lieferung unmittelbar ab Hersteller
bzw. Importeur erfolgen. Diese Liefermöglichkeit behält sich die Verkäuferin
ausdrücklich vor.
2. Liefertermine und Fristen
gelten stets als verbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der
Auftragsbestätigung durch die Verkäuferin. Zur Zurückweisung von
Teillieferungen ist der Käufer nicht berechtigt.
3. Höhere Gewalt oder bei der
Verkäuferin oder deren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch
Aufruhr, Streik, Aussperrung, die die Verkäuferin ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der
vereinbarten Frist zu liefern,
verändern die in Ziffer
1. und 2. genannten
Termine und Fristen um die Dauer der
durch diese Umstände
bedingten Leistungsstörungen.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Die Verkäuferin behält sich das Eigentum
an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen gegen den Käufer aus
demselben Vertragsverhältnis erfüllt sind.
2. Ist der Käufer Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:
a)
Die Käuferin behält das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen
Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor, also auch
solche, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
b) Vor Übergang des
Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine
Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. Der Käufer hat die
Verkäuferin unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B.
Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
c) Sofern ein Käufer einen
Geschäftsbetrieb führt, der die Weiterveräußerung von Bereifungen umfasst, ist
er berechtigt, gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu übereignen. Er tritt im Falle
der Veräußerung hiermit bis
zur völligen Tilgung der Forderungen der Verkäuferin die ihm aus der
Veräußerung zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten in voller Höhe an
die Verkäuferin ab. Veräußert der Käufer den von der Verkäuferin gelieferten
Kaufgegenstand mit anderen, der Verkäuferin nicht gehörenden Gegenständen, sei
es ohne, sei es nach Verbindung, Vermischung, Be- oder Verarbeitung, gilt die Abtretung
der Kaufpreisforderung in Höhe des Vertragspreises des
Vorbehaltsgegenstandes zuzüglich eines Betrages in Höhe von 10% des
Weiterverkaufspreises, der nach Eingang des Betrages mit Zinsen und Kosten
verrechnet wird, als vereinbart. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen der
Verkäuferin die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Auskünfte zu
erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
d) Bei Zugriffen von Dritten,
insbesondere bei Pfändungen des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des
Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt, hat
der Käufer der Verkäuferin unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen
sowie den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt der Verkäuferin
hinzuweisen.
V. Sachmängelhaftung / Haftungsbegrenzung
1. Im Rahmen der folgenden
Bedingungen haftet die Verkäuferin für Sachmängel:
- auf die Dauer von 2 Jahren
für neue Ware (Pkw-Reifen und Lkw-Reifen)
- auf die Dauer eines Jahres für runderneuerte Pkw-Reifen und runderneuerte Lkw- Reifen
- auf die Dauer eines Jahres für gebrauchte Ware.
Die Sachmängelhaftungsfristen berechnen
sich jeweils ab Gefahrübergang. Auf etwaige längere
Garantien durch Hersteller hat
dies keinen Einfluss.
2. Die Fristverkürzung gilt nicht:
- im Fall der Verkäuferin
zurechenbarer schuldhaft verursachter Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursachten sonstigen Schäden;
- bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer
regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten);
- soweit die Käuferin den
Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der
Sache übernommen haben oder soweit der Anwendungsbereich des
Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
3. Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den gesetzlichen Gewährleistungsregelungen:
a) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen
Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers
als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und
Äußerungen des Herstellers.
b) Bei Mängeln leisten wir nach
unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die
Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom
Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweitem
Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels
oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung
müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware
an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht
dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
c) Bei Handelsgeschäften mit
Unternehmern müssen offenkundige Mängel unverzüglich gerügt werden, nicht
offenkundige Mängel unverzüglich nach Feststellung des Mangels. Bei Nichteinhaltung dieser
Rügefristen gilt die von der Verkäuferin gelieferte Ware
als genehmigt. Sachmängelhaftungsansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen,
es sei denn, die Verkäuferin trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
4. Sachmängelhaftungsansprüche gegen uns
sind insbesondere ausgeschlossen, wenn Beeinträchtigungen oder Schäden
ursächlich darauf zurückzuführen sind, dass
a)
die von uns gelieferte Ware von anderen
repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde,
b) die Fabriknummer, das
Fabrikationszeichen oder sonst auf der Ware dauerhaft angebrachte Zeichen nicht
mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind,
c)
bei Reifen der vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde,
d) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreiten der für
die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten
Fahrgeschwindigkeit,
e) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere
Störungen im Radlauf (z.B. dynamische Unwucht) in
ihrer Leistung beeinträchtigt wurden,
f) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen
oder sonst mangelhaften Felge montiert werden,
g) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind,
h) bei einem Radwechsel die Radmuttern oder Schrauben nicht nach 50 km Fahrstrecke nachgezogen wurden,
vorausgesetzt, wir haben unseren Kunden bei Lieferung auf diese Notwendigkeit
hingewiesen,
i) Reifen vor der Montage
vom Kunden oder von ihm beauftragten Dritten
im Freien gelagert
wurden,
j) natürlicher Verschleiß oder
Beschädigungen der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung oder Unfall
zurückzuführen sind,
k) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/ Wulstbändern, bei Tubeless-Ausführungen ohne
Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring
(Lkw/Schulterreifen) durch den Kunden oder Dritte montiert wurden.
5.
Die Verkäuferin haftet im Übrigen dem Käufer oder etwaigen in die
Schutzwirkung von Verträgen einbezogenen Dritten für zu vertretende Schäden –
gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn der Schaden
a)
durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf
(Kardinalpflichten) oder in einer das Erreichen des Vertragszweckes
gefährdenden Weise verursacht worden ist
oder
b)
mindestens auf grobe Fahrlässigkeit der Verkäuferin oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
6. Haftet die Verkäuferin, ohne dass grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz
vorliegen, so ist die Haftung
auf denjenigen Schadensumfang begrenzt,
mit dessen Entstehen die Verkäuferin bei Vertragsschluss aufgrund
der ihr zu diesem Zeitpunkt
bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.
7. Sämtliche vorstehende
Haftungsbeschränkungen der Ziffern V 5. und 6. gelten nicht im Falle zwingender
gesetzlicher Haftungsregelungen (beispielsweise auf Grund des
Produkthaftungsgesetztes) und im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
VI. Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen
1. Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie im Fall eines Fernabsatzvertrags das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne
Angabe von Gründen den mit der Verkäuferin geschlossenen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von
Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz
genommen haben bzw. hat.
2. Um Ihr Widerrufsrecht
auszuüben, müssen Sie der Verkäuferin (alga Reifen GmbH & Co. KG,
Molkereistraße 2, 27419 Sittensen) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B.
ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-
Mail)
über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können
dafür das folgende Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
Muster-Widerrufsformular An
alga Reifen GmbH & Co.
KG
Molkereistraße 2
27419 Sittensen
E-Mail: reifenhandel@alga.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag:
………………………………………………………… Ware(n)
………………………………………………………… Bestellnummer
Name und Anschrift des Verbrauchers
.......................................
.......................................
.......................................
……………………………
.............................
Datum
....................................................
Unterschrift Verbraucher
(nur bei schriftlichem Widerruf)
3. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag
- an dem Sie oder ein von
Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz
genommen haben bzw. hat, wenn Sie eine Ware oder mehrere Waren im Rahmen einer
einheitlichen Bestellung bestellt haben und die Ware bzw. Waren einheitlich geliefert
wird bzw. werden;
- an dem Sie oder ein von
Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in
Besitz genommen haben bzw. hat, wenn
Sie mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen
Bestellung bestellt haben und die
Waren getrennt geliefert werden;
-
an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der
Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen
haben bzw. hat, wenn Sie eine Ware bestellt haben, die in mehreren
Teilsendungen oder Stücken geliefert wird;
Sollten mehrere der
vorstehenden Alternativen vorliegen, beginnt die Widerrufsfrist erst zu laufen,
wenn Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die
letzte Ware oder die letzte Teilsendung bzw. das letzte Stück in Besitz
genommen haben bzw. hat.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
4. Wenn Sie diesen Vertrag
widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem
die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für
diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung
verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den
Nachweis erbracht haben,
dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem,
welches der frühere
Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich
und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns
über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu
übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von
vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung
der Waren sowohl bei paketversandfähigen als auch bei nicht paketversandfähigen
Waren. Bei nicht paketversandfähigen Waren werden die Rücksendekosten auf
höchstens etwa 200,00 Euro geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen
Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur
Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
VI. Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil dieser
Bedingungen unwirksam sein, gelten alle davon unbetroffenen Teile weiter. An
die Stelle der unwirksamen Klausel treten die gesetzlichen Vorschriften.
VII. Hinweis
gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Verkäuferin wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne
des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.